11 Steuervorteile durch Corporate Benefits

Ein ansprechendes Grundgehalt ist heutzutage nicht mehr ausreichend, um Spitzenkräfte für Ihr Unternehmen zu begeistern. In der modernen Arbeitswelt sind Zusatzleistungen, auch Corporate Benefits genannt, ein essenzieller Baustein, um sich als attraktive Arbeitgebermarke darzustellen.

  • Benefits oder Gehalt: Was ist wichtiger?
  • Definition Benefits und “geldwerte Vorteile”
  • Voraussetzung für steuerliche Vorteile von Benefits
  • 11 Steuervorteile durch Corporate Benefits
  • Fazit
  • FAQ
    • Welche steuerfreien Benefits gibt es?
    • Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
    • Sind Benefits steuerfrei?

Benefits oder Gehalt: Was ist wichtiger?

Eine aktuelle Studie von Kienbaum und Kununu beantwortet diese Frage. Bei der Umfrage wurden mehr als 130 Personalverantwortliche aus verschiedenen Branchen und über 10.000 Angestellte befragt, und man kam auf ein eindeutiges Ergebnis. Kununu-Manager Allard van der Veen fasst es treffend zusammen: „Wir sind überrascht, auf wie viel Gehalt Mitarbeiter verzichten würden, und das weitgehend unabhängig von Alter oder Berufserfahrung.“

Laut der Studie wären Arbeitnehmer bereit, im Durchschnitt auf etwa 11,3 % ihres Gehalts zu verzichten, wenn sie dafür bedarfsgerechte Zusatzleistungen erhalten. Das zeigt, dass Corporate Benefits ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberauswahl sind. Zusätzlich zur Förderung der Arbeitgeberattraktivität und der Steigerung der Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter können Benefits auch als kostengünstigere Variante einer Gehaltserhöhung eingesetzt werden. Dies schafft eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Definition Benefits

In der Arbeitswelt bezeichnen Benefits und Gehaltsextras die zusätzlichen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten. Diese können auch als Corporate Benefits oder Sachzuwendungen bekannt sein und werden in der Regel zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt.

Steuerlich gesehen fallen diese Zusatzleistungen unter den Begriff „geldwerte Vorteile“. Das sind Leistungen, die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Anstellung erhalten. Der Gesetzgeber hat hier klare Richtlinien geschaffen, die eine Abgrenzung zum regulären Gehalt ermöglicht. Diese Richtlinien legen auch fest, wie diese Benefits und Gehaltsextras steuerlich behandelt werden, einschließlich der Frage, ob sie Steuern und Sozialabgaben auslösen.

Voraussetzung für steuerliche Vorteile

Die steuerlichen Vorteile der im Folgenden aufgeführten Mitarbeiter-Benefits hängen in der Regel davon ab, ob diese Zusatzleistungen zusätzlich zum regulären Gehalt angeboten werden. Gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 5. Februar 2020 gilt eine Leistung als „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“, wenn:

  • die Zusatzleistung nicht mit dem regulären Gehalt verrechnet wird,
  • das reguläre Gehalt nicht zugunsten der Zusatzleistung reduziert wird,
  • die zweckgebundene Zusatzleistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten, zukünftigen Gehaltserhöhung gewährt wird, und
  • bei Wegfall der Zusatzleistung das reguläre Gehalt nicht angehoben wird.

Diese Regelungen sind für alle Gehaltsextras ab dem 1. Januar 2020 gültig.

11 Steuervorteile durch Corporate Benefits

Statt einer Gehaltserhöhung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern durch Corporate Benefits mehr zu bieten: Im Folgenden präsentieren wir Ihnen 11 Beispiele, von Fahrtkostenübernahme bis zu Warengutscheinen, die gleichzeitig Ihre steuerliche Belastung reduzieren.

1. Aktienüberlassung

Sie möchten die Loyalität Ihrer Mitarbeiter stärken und gleichzeitig die Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens verbessern? Eine Möglichkeit wäre, Ihren Mitarbeitern eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen anzubieten. Sie könnten entweder direkte Anteile am Unternehmen verteilen oder eine indirekte Beteiligung über Mitarbeiterfonds ermöglichen.

Bis zu einem Betrag von 360 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind solche Beteiligungen steuer- und sozialabgabenfrei. Für Ihre Mitarbeiter erhöht sich das Nettoeinkommen und für Ihr Unternehmen könnte dies eine attraktive Möglichkeit sein, die Eigenkapitalbasis zu stärken. Beachten Sie jedoch, dass diese Förderung nicht für Aktienoptionen und andere Beteiligungsformen gilt.

Bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel oder bei parallelen Arbeitsverhältnissen kann der steuerfreie Betrag von 360 Euro pro Jahr auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Dies bietet Flexibilität für Mitarbeiter, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben oder den Arbeitgeber wechseln.

2. Fahrtkostenzuschuss für das tägliche Pendeln mit dem Pkw

Viele Mitarbeiter pendeln täglich mit ihrem privaten Pkw zur Arbeit. Folgendes Beispiel wird für eine Rechnung herangezogen: Die Entfernung zur Arbeitsstelle beträgt 40 Kilometer. Unter Berücksichtigung von 220 Arbeitstagen im Jahr und den angesetzten Kilometersätzen (30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent für jeden weiteren Kilometer) belaufen sich die jährlichen Fahrtkosten eines Mitarbeiters auf 2.860 Euro oder etwa 238 Euro pro Monat.

Als Benefit (anstelle einer Gehaltserhöhung) könnte das Unternehmen nun die Fahrtkosten des Mitarbeiters vollständig übernehmen.

Der Arbeitgeber muss auf den Fahrtkostenzuschuss nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent, dafür aber keine Sozialabgaben abführen. Der monatliche Aufwand für das Unternehmen beträgt somit 274 Euro.
Durch die Übernahme der Fahrtkosten erhält der Mitarbeiter dann jeden Monat 238 Euro netto mehr.

3. Tank­gutscheine und andere Wert­karten

Ihre Mitarbeiter sind viel unterwegs, sei es für den Arbeitsweg oder für Dienstreisen?
Wie wäre es, wenn Sie Ihren Teammitgliedern monatliche Tankgutscheine oder Supermarktgutscheine als Extra zum Gehalt anbieten? Bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat können Sie dies steuer- und sozialversicherungsfrei tun. Das erhöht das verfügbare Nettoeinkommen Ihrer Mitarbeiter und steigert die Zufriedenheit. Für Ihr Unternehmen sind diese Ausgaben als Betriebskosten absetzbar, was Ihre steuerliche Belastung reduziert.

4. Geräte zur elektronischen Daten­ver­arbeitung

Ihr Mitarbeiter will sich ein neues Gerät zulegen? Wenn Sie das Smartphone oder Tablet für ihn bezahlen, ist diese Zusatzleistung für den Arbeitnehmer steuer- und sozial­versicherungs­frei. Die Firma muss darauf eine pauschale Lohn­steuer von 25 Prozent abführen. Wenn dem Mitarbeiter das Gerät und das zugehörige Zubehör nur zur Nutzung überlassen wird, etwa für mobiles Arbeiten, fallen dafür keine Steuern an. (siehe Benefit 11).

5. Über­nahme von Kosten der Kinder­betreuung

Ihre Belegschaft setzt sich aus vielen jungen Eltern zusammen, die die Herausforderung der Kinderbetreuung meistern müssen. Wie wäre es, wenn Ihr Unternehmen die Kinderbetreuungskosten ganz oder teilweise übernimmt?

Dies könnte ein attraktives Benefit-Paket für Ihre Mitarbeiter darstellen, denn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein sehr beliebter Corporate Benefit. Dieser Zuschuss wäre für Ihre Angestellten steuer- und sozialversicherungsfrei und für Ihr Unternehmen sind diese Kosten wiederum als Betriebsausgaben absetzbar.

6. Verpflegungs­mehr­aufwendungen

In Ihrem Unternehmen sind Außendienstmitarbeiter angestellt, die regelmäßig auf Baustellen oder bei Kunden unterwegs sind und dadurch oft mehr als acht Stunden außerhalb des Büros verbringen? Wie wäre es, wenn die Firma diesem Mitarbeiter ein Essensgeld oder Spesen für die Verpflegung zukommen lässt? Das Tolle daran: Dieses Essensgeld ist für den Mitarbeiter komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann der Spesensatz bei 14 Euro liegen. Bei mehrtägigen Reisen sind es sogar 28 Euro pro Tag und für den An- und Abreisetag jeweils 14 Euro.

7. Waren und Dienst­leistungen des eigenen Unter­nehmens

Sie führen ein Unternehmen, dessen Produkte oder Dienstleistungen auch für Ihre Mitarbeiter interessant sein könnten? Sei es Mode, Lebensmittel oder spezielle Services. Haben Sie schon darüber nachgedacht, Ihren Angestellten diese Produkte oder Dienstleistungen zu einem vergünstigten Preis anzubieten? Bis zu einem jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro können Sie dies steuerfrei tun. Das steigert nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern fördert auch die Identifikation mit den eigenen Produkten.

Überschreitet der Wert die Grenze von 1080 Euro, wird der überschüssige Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Für Ihr Unternehmen sind diese Kosten als Betriebsausgaben absetzbar.

8. Erholungs­beihilfe: Kleines Extra zum Urlaubs­geld

Ihre Mitarbeiter nehmen sich vor allem in den Sommerferien immer wieder mindestens eine Woche Urlaub? Dann können Sie Ihrem Mitarbeiter Erholungsbeihilfe gewähren.

Wenn die Erholungsbeihilfe die Freigrenze von 364 Euro (156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind) nicht übersteigt, ist der Zuschuss pauschal mit 25 % zu versteuern. Für den Mitarbeiter hingegen ist diese Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei und für Ihr Unternehmen sind diese Kosten wieder als Betriebsausgaben absetzbar.

Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Erholungsbeihilfe tatsächlich für Erholungszwecke verwendet wird. Es genügt aber, wenn die Beihilfe im zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub gewährt wird. Ob der Urlaub zu Hause oder auf Reisen verbracht wird, ist unerheblich.

9. Zuschuss zu Kosten der Weiterbildung

Lebenslanges Lernen ist heutzutage wichtiger denn je und für viele Arbeitnehmer sind Fort- und Weiterbildungen ein wichtiger Bestandteil ihrer Karriere. Selbst wenn die Kurse nicht unmittelbar für den Job relevant sind, können Arbeitgeber ihren Angestellten steuer- und sozial­versicherungs­freie Zuschüsse gewähren. Seit 2019 erweitert die Gesetzgebung die steuerfreien Zuschüsse explizit auf alle Fortbildungen, die den Wert der Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt steigern.

10. Kurse zur Stärkung der mentalen und körperlichen Fitness

Ihre Mitarbeiter sind an einem gesünderen Lebensstil interessiert, sei es durch Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung oder Yoga? Ihr Unternehmen kann diese Fitnesskurse bis zu einem jährlichen Freibetrag von 600 Euro finanzieren, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen:
Die Kurse sind …

  • Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention, die von den Krankenkassen oder der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ zertifiziert sind (Präventionskurse).
  • Sonstige, nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen.

Diese finanzielle Unterstützung ist für Ihre Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei und für Ihr Unternehmen sind diese Kosten als Betriebsausgaben absetzbar.

11. Überlassung von technischen Geräten

Heutzutage laufen viele Dinge nur noch digital ab und da Firmen immer mehr Homeoffice anbieten, kann die Überlassung von technischen Geräten ein guter Benefit sein. Solange der Arbeitgeber bei dieser Unterstützung das Eigentum nicht auf den Arbeitnehmer überträgt, ist die Zuwendung steuerfrei (bei Leasing regelmäßig nicht der Fall). Folgende Geräte können steuerfrei überlassen werden:

  • Smartphones
  • Tablets
  • Monitore
  • Drucker
  • Router
  • und Zubehör

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Gerät für berufliche oder private Zwecke genutzt wird.
Sobald das Eigentum übertragen wird, entsteht Arbeitslohn, der dann mit 25 % pauschal versteuert wird (siehe Benefit 4).

Fazit

Benefits sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeitgeberattraktivität. Oft werden Benefits aber nur als Ausgabe gesehen und weniger als Investition. Falls Sie sich nun fragen, welche der aufgezählten Benefits am beliebtesten für Arbeitnehmer sind, dann finden Sie unter diesem Link den Blogartikel zu den 10 beliebtesten Mitarbeiterzusatzangeboten laut einer Studie. Wenn Sie sich informieren wollen, wie man mit einer effektiven Employer Branding Strategie in 2023 Bewerber für sich gewinnt, dann können Sie sich hier unsere Fallstudie zu Hirotec, einem japanischen Milliardenunternehmen herunterladen.

FAQ

Welche steuerfreien Benefits gibt es?

  • Aktienüberlassung (bis zu 360 Euro pro Jahr)
  • Wertkarten (bis zu 50 Euro pro Monat)
  • Waren & Dienstleistungen des eigenen Unternehmens (bis zu 1080 Euro pro Jahr)
  • Zuschuss zu Kosten der Weiterbildung
  • Überlassung von technischen Geräten

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Statt einer Gehaltserhöhung können zusätzliche Benefits gewährt werden wie eine Fitnessstudiomitgliedschaft, ein Fahrtkostenzuschuss oder eine Erholungsbeihilfe, die für den Arbeitgeber einen geringeren finanziellen Mehraufwand darstellen. Außerdem kann die Steuerlast reduziert werden.

Sind Benefits steuerfrei?

Je nach Benefit gelten die Ausgaben nicht als Lohnentgelt und sind dementsprechend steuer- und sozialversicherungsfrei. Auf manche Benefits wird jedoch eine pauschale Lohnsteuer erhoben, wie z.B. beim Fahrtkostenzuschuss (pauschale Lohnsteuer von 15 %) oder bei der Erholungsbeihilfe mit einer Freigrenze von 364 Euro (pauschale Lohnsteuer von 25 %).